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Todesser an jeder Straßenecke. Auroren und das ganze Ministerium sind überfordert. Wo soll das hinführen? Wenn schon die Schüler Hogwarts' riechen, dass sich dort draußen etwas bewegt, dass etwas passiert und sie sich auf einen Krieg vorbereiten. Wo soll das nur hinführen?
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AutorNachricht
Astoria Greengrass
Admin'a | Schulsprecherin
Astoria Greengrass



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BeitragThema: +12 Rating   +12 Rating EmptyMo Aug 01, 2011 6:20 pm

12+Rating

Wir sind ein Forum mit einem 12+ Rating, was in
allererster Linie heißt, dass du mindestens 12 Jahre alt sein musst um
dich hier zu registrieren. Falls ein User diese Bedingung nicht erfüllt,
wird er unverzüglich gelöscht.

Warum gerade 12+ Rating?
Bei
Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter
Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Mit 12 sind
Jugendliche dazu fähig Stellung zu kritischen Themen zu nehmen und sich
mit Dingen auseinanderzusetzen, die kritische Gesichtspunkte der
Gesellschaft seriös problematisieren. Man kann also von einer
vorhandenen Kompetenz ausgehen, Realität und Fiktion auseinanderzuhalten
ohne bleibende Schäden davonzutragen. Diese Voraussetzung war uns als
Team besonders wichtig und verleitete uns zu eben diesem 12+ Rating.


Was bedeutet das für das Play?

Für
eure Beiträge bedeutet das Rating, dass alles was ihr schreibt für
Personen ab 12 Jahren geeignet sein muss. Dies gilt sowohl für das
Inplay, Nebenplay, als auch alles andere, was in diesem Forum gepostet
wird!

Um dir ein genaueres Bild zu geben, was genau erlaubt ist
sind hier Anschnitte aus dem JuSchG (Jugendschutzgesetz) und dem JMStV
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), die folgende Themen als eine
Gefährdung von Jugendlichen(12-18Jährige) einstuft und folglich
verbietet.
# Kriegsverherlichung
Darstellungen, die „Den Krieg verherrlichen“( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 2)
# Reißerische und menschenunwürdige Darstellung von Tod
Darstellungen, die „Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein
tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse
gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt
beinhalten, die das Geschehen beherrschen“ ( JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 3)
# Gewaltverherrlichung
Darstellungen,
die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen
oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine
Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt
oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ (StGB, §131 Absatz 1);
Darstellungen, die zu einer „rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt“
(StGB, §130.a, Absatz 2)
# Pornographie und sexuelle Gewalt
#Propaganda
Verbreitung
von Informationen über „einer vom Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung,
von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer
solchen Partei ist, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist,
weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den
Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar
festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen
Vereinigung ist, einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb
des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke
einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder
Vereinigungen tätig ist, oder
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt
dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen
nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“(StGB §86, Absatz 1)
#Volksverhetzung
„Schriften,
die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung
oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer
vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln,
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre
Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig
verächtlich gemacht oder verleumdet werden“ (StGB, §130, Absatz 2)

Genaueres kann im StGB und JuSchG nachgelesen werden.

Für
das Forum gilt also, dass oben genannte Themen absolut tabu sind. Bei
Missachtung wird der betroffene User umgehend gelöscht.

Des
Weiteren werden alle nicht ganz eindeutig eingestuften Themen auf keinem
Fall detailliert oder bildlich dargestellt. Jegliche Inhalte, die als
Jugendgefährdend gelten könnten, werden also abgeschwächt und
abstrahiert dargestellt. Das Ganze soll so viel heißen, dass vor dem
Geschlechtsakt oder gewaltvollen Szenen ein „Cut“ gesetzt wird.


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